Nepal
Klimatabelle Kathmandu
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 18 | 19 | 25 | 28 | 30 | 29 | 29 | 28 | 28 | 27 | 23 | 19 |
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Min. Temperatur °C | 2 | 4 | 7 | 12 | 16 | 19 | 21 | 20 | 19 | 13 | 7 | 4 |
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Sonnenstunden / Tag | 6h | 6h | 7h | 10h | 6 | 5h | 2h | 2h | 3h | 5h | 6h | 5h |
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Regentage | 1 | 5 | 2 | 6 | 10 | 15 | 21 | 20 | 12 | 4 | 1 | 0 |
WETTER & KLIMA
In Nepal herrscht ein Monsunklima, im Norden wird dieses durch die Höhenlage jedoch gemildert.
Frühling: von Mitte Februar bis Mitte Mai
Sommer: von Mitte Juni bis Mitte September wird geprägt durch den Südostmonsun mit Temperaturen von zu 32°C, oft fällt tagelang Regen. Im Himalaja liegt die Schneegrenze bei 5.000 bis 5.800m. Aufgrund des Schneefalls sind die Sommermonate für Trekkingtouren ungeeignet.
Herbst: Oktober und November, oft mit klarem Himmel
Winter: Wintertemperaturen sind gemäßigt (0° bis -20°C)
Beste Reisezeit
Bei Reisen in das Kathmandu- oder Pokhara-Tal sind die Monate Oktober bis März sehr beliebt. Für Trekking-Touren in den Bergen ist die beste Reisezeit im Oktober und November sowie zwischen Februar und April.
WÄHRUNG
1 Nepalesische Rupie (NPR) = 100 Paisa
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 124,88 NPR
(Stand: Februar 2020)
Aktuelles zu COVID-19
Epidemiologische Lage
Nepal ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Einreise
Nepal hat alle Einreisebeschränkungen aufgehoben, mit Ausnahme von Einreisen aus einem- und den Transit durch ein Virusvarianten-Gebiet (derzeit Vereinigtes Königreich, Südafrika, Brasilien), für die besondere Einreisevorschriften (Visum, Quarantäne) gelten. Alle Einreisenden benötigen ein Visum. Der „Visa-on-Arrival“ Service ist ausgesetzt. Die Einreise von Touristen mit einem von einer nepalesischen Botschaft ausgestelltem Touristenvisum, ist gestattet.
Alle anderen Personengruppen, unabhängig davon, ob sie im Inland oder Ausland wohnhaft sind oder ob sie bereits ein Visum haben oder erstmalig beantragen, müssen neben dem Visum einen „preapproval/recommendation letter“ vorlegen. Dieser wird, je nach Aufenthaltszweck vom Außen-, Innen- oder Kulturministerium oder der nepalesischen Botschaft ausgestellt.
Vor Einreise ist ein negativer PCR-Test (Gene Xpert/True NAAT oder äquivalenter Test) vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Reiseantritt (Zubringerflug) sein darf. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen. Nach Einreise besteht eine 10-tägige Quarantänepflicht, die entweder Zuhause, im Hotel oder in einer Einrichtung der Regierung abgeleistet werden kann. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich. Vollständig Geimpfte mit negativem PCR-Test vor und erneutem Test gleich nach der Einreise sind von der Quarantänepflicht befreit.
Bei Einreisen aus einem Virusvarianten-Gebiet (derzeit Vereinigtes Königreich, Südafrika, Brasilien) ist eine 10-tägige Quarantäne in einem Hotel vorgeschrieben. Nach dem fünften Tag kann bei einem negativen Testergebnis die Quarantäne an einem anderen, privaten Ort der Wahl beendet werden. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich.
Eine Ausreise aus Nepal über den Luftweg ist nur nach Vorlage eines negativen Testergebnisses (Typ des Tests wird von der Fluggesellschaft festgelegt) möglich.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzen zu Indien und China sind auf dem Land- wie Luftweg weitestgehend geöffnet, der Grenzübertritt für Ausländer aus den Nicht-Anrainerstaaten jedoch nur mit Sondergenehmigung möglich. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale wie nationale kommerzielle Flugverkehr ist wieder aufgenommen worden.
Beschränkungen im Land
Alle Beschränkungen sind weitestgehend aufgehoben. Einige Trekking-Gebiete, wie etwa die Everest-Region verlangen ein negatives PCR-Testergebnis, bevor der inländische Flug dorthin angetreten werden kann. Nähere Information erteilt die lokale Fluggesellschaft und Reisebüros vor Reiseantritt.
Hygieneregeln
Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln wurden verschärft. Es gilt Mundschutzpflicht im öffentlichen Raum.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Nach Nepal ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Nepal benötigt. Das Visum kann bei Einreise vor Ort am Flughafen Kathmandu oder an der Grenzstelle nach Nepal vor der Reise bei der zuständigen Visumbehörde beantragt werden. Touristenvisa werden für bis zu 15, 30 oder 90 Tage ausgestellt und können vor Ort um bis zu 150 Tage verlängert werden. Dabei sollte die angegebene Aufenthaltsdauer auf keinen Fall überschritten werden.
Visastellen: Zur Beantragung des Visums wenden Sie sich an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Dreieich, Hamburg, Köln, München oder Stuttgart.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Informieren sie sich frühzeitig bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Hinweis: Bei der Beantragung vor Ort kann es zu langen Wartezeiten kommen.
Einreise über den Seeweg: Die Einreise ist über den Seeweg nicht möglich.
Einreise über den Landweg: An den Grenzposten werden auch Visa ausgestellt, allerdings wird empfohlen diese vorher zu beantragen, da diese nicht mit Sicherheit ausgestellt werden.
Mitzuführende Dokumente:
– Passfoto
– Visumantrag
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Dreieich, München, Köln oder Stuttgart.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die am selben Tag weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Für das Land Nepal sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Nepal empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Polio
– Cholera
– Meningokokken-Krankheit (ACWY)
– Hepatitis A
– Typhus
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Japanische Enzephalitis bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Vogelgrippe, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Dengue-Fieber